Messstellenbetreiber einfach erklärt
Der Messstellenbetreiber ist für Einbau, Betrieb und Wartung Ihres Stromzählers und für die gesetzlich vorgesehene Verarbeitung und Übertragung der Messwerte zuständig.
Was bedeutet Messstellenbetreiber?
Nach dem geltenden § 3 MsbG umfasst der Messstellenbetrieb unter anderem Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen und Messsysteme, die mess- und eichrechtskonforme Messung sowie Messwertaufbereitung und Datenübertragung. Auch die Funktion des Smart-Meter-Gateway-Administrators ist dem Messstellenbetreiber zugeordnet.
Grundsätzlich übernimmt der grundzuständige Messstellenbetreiber diese Aufgabe. Ein anderer Anbieter kann sie aufgrund einer Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG übernehmen. Der Anbieter des Stromliefervertrags ist deshalb nicht automatisch der richtige Ansprechpartner für den Zählereinbau.
Das Auswahlrecht des Anschlussnutzers nach § 5 MsbG setzt einen einwandfreien Messstellenbetrieb durch den neuen Anbieter voraus. Hat der grundzuständige Betreiber die Messstelle bereits mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet, ist dieses Auswahlrecht grundsätzlich erst zwei Jahre nach der Ausstattung ausübbar. Beide Betreiber können eine frühere Beendigung vereinbaren; sonstige Rechte bei Nichtleistung oder nicht vertragsgemäßer Leistung bleiben unberührt.
Primärquellen, geltendes Recht: §§ 3 und 5 MsbG (https://www.gesetze-im-internet.de/messbg/__3.html und https://www.gesetze-im-internet.de/messbg/__5.html), gelesen am 10.10.2026.
Warum ist der Begriff für Eigentümer wichtig?
Klären Sie vor einem Smart-Meter-Einbau, welches Unternehmen den Messstellenbetrieb an Ihrer Adresse übernimmt. Fordern Sie dort Einbautermin und Preisblatt an. Vergleichen Sie einen anderen Anbieter möglichst vor der Ausstattung, weil danach die Zweijahresregel greifen kann.
