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Lastenzuschuss einfach erklärt

Der Lastenzuschuss ist die Form des Wohngelds für Eigentümer, die ihren Wohnraum selbst nutzen: Er mindert die laufende Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung, statt eine Miete zu bezuschussen.

Was bedeutet Lastenzuschuss?

Das Wohngeldgesetz (WoGG) kennt zwei Formen: den Mietzuschuss für Mieter und den Lastenzuschuss für Eigentümer. Nach § 3 Absatz 2 WoGG erhalten ihn Personen, die den Wohnraum selbst nutzen. Gleichgestellt sind Inhaber eines Wohnungsrechts oder Nießbrauchs.

Berücksichtigt wird die Belastung des Haushalts, etwa aus Zinsen und Tilgung sowie Bewirtschaftungskosten. Ob und wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt außerdem von Haushaltsgröße, Einkommen und der Mietenstufe des Wohnorts ab. Die Bewilligung gilt für einen festgelegten Zeitraum; bei wesentlichen Änderungen kann eine Überprüfung beantragt werden.

Stand: Die Wohngeld-Reform 2027 ist ein Regierungsentwurf (Bundesrat-Drucksache 474/26), der Bundesrat hat am 25.09.2026 Stellung genommen. Beschlossenes Recht ist er noch nicht. Für heutige Anträge gilt weiter das geltende WoGG.

Warum ist der Begriff für Eigentümer wichtig?

Wer im abbezahlten oder gering belasteten Haus lebt und ein kleines Einkommen hat, sollte den Anspruch bei der örtlichen Wohngeldbehörde prüfen lassen. Notieren Sie das Ende Ihres Bewilligungszeitraums und melden Sie Änderungen bei Einkommen oder Belastung rechtzeitig.

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