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Kerndämmung einfach erklärt

Kerndämmung bedeutet, die Luftschicht zwischen Innen- und Außenschale einer zweischaligen Außenwand nachträglich mit Dämmstoff zu füllen, meist durch kleine Bohrungen in den Fugen der Vormauerschale.

Was bedeutet Kerndämmung?

Viele Häuser haben eine zweischalige Außenwand: eine tragende Innenschale, eine Luftschicht und eine äußere Vormauerschale aus Klinker oder Verblendstein. Bei der Kerndämmung wird diese Luftschicht mit Dämmstoff gefüllt, ohne die Fassade zu verändern. Der Dämmstoff, meist ein Granulat, wird durch Bohrlöcher eingeblasen; die Löcher werden anschließend verschlossen.

Möglich ist das nur bei einer durchgehenden, trockenen Hohlschicht und einer intakten Vormauerschale. Das prüft ein Fachbetrieb vorab per Endoskop. Der Dämmstoff muss wasserabweisend sein: Zulässig sind hydrophobe Stoffe nach DIN 4108-10, Anwendungstyp WZ, oder Produkte mit bauaufsichtlicher Zulassung. Welche Hohlraumbreite erforderlich ist, ergibt sich aus den Anwendungsvorgaben des konkreten Produkts.

Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, nennen die technischen Mindestanforderungen für Kerndämmung eine eigene Grenze: Nach der BEG-Richtlinie Einzelmaßnahmen vom 21.12.2023 darf der Dämmstoff bei Wohngebäuden eine Wärmeleitfähigkeit von höchstens 0,035 W/(m·K) haben. Maßgeblich ist die zum Antragszeitpunkt gültige Fassung.

Warum ist der Begriff für Eigentümer wichtig?

Haben Sie ein Haus mit zweischaligem Mauerwerk, kann die Kerndämmung eine günstigere Alternative zum Wärmedämmverbundsystem sein. Bei einer geschützten Fassade ist sie oft die einzige Wanddämmung, die überhaupt infrage kommt. Lassen Sie vor dem Angebot endoskopisch prüfen, ob die Hohlschicht geeignet ist, und verlangen Sie das Produktdatenblatt mit Wärmeleitfähigkeit und Anwendungstyp.

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