Erbbauzins einfach erklärt
Der Erbbauzins ist die laufende, wiederkehrende Zahlung des Erbbauberechtigten an den Eigentümer des Grundstücks für das Recht, auf fremdem Boden ein Bauwerk zu errichten und nutzen.
Was bedeutet Erbbauzins?
Wer ein Haus auf einem Erbbaugrundstück kauft, erwirbt das Gebäude und das Nutzungsrecht am Boden, nicht aber den Boden selbst. Dafür schuldet der Erwerber dem Grundeigentümer, häufig einer Kommune, Kirche oder Stiftung, einen dauerhaften Erbbauzins. Nach § 9 Abs. 1 ErbbauRG handelt es sich um ein wiederkehrendes Entgelt, das das Gesetz wie eine Reallast behandelt.
Die Höhe richtet sich nach dem Erbbaurechtsvertrag und bemisst sich meist an einem Prozentsatz des Bodenwerts. Anhaltspunkt ist der Bodenrichtwert. Wichtig für Käufer: Nach § 9a ErbbauRG darf der Zins bei bestimmter Wohnnutzung regelmäßig nur angehoben werden, soweit dies angesichts der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung billigmäßig ist. Die Erhöhung kann frühestens drei Jahre nach Vertragsabschluss oder nach der letzten Erhöhung geltend gemacht werden. Zusätzlich greifen § 9 Abs. 4 (Heimfallsrisiko bei Zahlungsverzug über zwei Jahresbeträge) und § 27 ErbbauRG (Entschädigung des Bauwerks bei Zeitablauf).
Warum ist der Begriff für Eigentümer wichtig?
Als Eigentümer eines Hauses auf fremdem Boden planen Sie den Erbbauzins dauerhaft ein: Er beeinflusst die Tragfähigkeit der Finanzierung und den Wiederverkaufswert. Prüfen Sie vor dem Kauf den vollständigen Vertrag inklusive Anpassungsklausel, Restlaufzeit und Entschädigungsvereinbarung. Dieses Recht gilt kraft Gesetzes auch für zukünftige Eigentümer, da der Zins wie eine Reallast eingetragen ist.
